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Dienstag, 01.02.2022

Reimporteigenschaft eines Fahrzeugs

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass – entgegen der früheren Rechtsprechung – ein unterlassener Hinweis des Verkäufers auf die Reimporteigenschaft eines Fahrzeuges nicht mehr als arglistige Täuschung anzusehen ist. Es sei denn, der Käufer fragt ausdrücklich danach. Der fehlende Hinweis rechtfertigt keine Anfechtung des Kaufvertrags.

Oberlandesgericht Zweibrücken (Az.: 8 U 85/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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