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Dienstag, 01.02.2022

Stornopauschale

Das Amtsgericht Bochum hat entschieden, dass eine Stornopauschale in Höhe von 30 % des Reisepreises unwirksam ist, wenn der Reiserücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Die Einbußen des Reiseveranstalters liegen regelmäßig unter 30 % des Reisepreises, wenn der Reiserücktritt mehrere Monate vor Reiseantritt liegt.

Amtsgericht Bochum (Az.: 39 C 9/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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