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Montag, 17.01.2022

Rechtzeitige Mietzahlung

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Mieter nicht für die durch die Bank fehlerhaft ausgeführte Überweisung haftet. Die rechtzeitige Mietzahlung setzt nicht voraus, dass diese auf das Konto des Vermieters gutgeschrieben wird. Es ist ausreichend, dass der Mieter seiner Bank den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des Monats erteilt und das Konto ausreichend gedeckt ist.

Landgericht Berlin (Az.: 65 S 189/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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