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Montag, 03.12.2018

Kein Anspruch auf Schadenersatz für Parkettkratzer bei genehmigter Hundehaltung

Das Amtsgericht Koblenz hat entschieden, dass einem Vermieter wegen verursachter Parkettkratzer durch einen Hund kein Anspruch auf Schadenersatz zusteht, wenn er die Hundehaltung genehmigt hat und diese Kratzer durch eine artgerechte Tierhaltung entstanden sind. Diese Schäden sind vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst.

Amtsgericht Koblenz (Az.: 162 C 939/13)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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