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Dienstag, 08.01.2019

Unfallverursacher muss Kosten eines fehlerhaften Privatgutachtens erstatten

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass der Verursacher eines Verkehrsunfalls dem Geschädigten die Kosten des Privatgutachtens erstatten muss, auch wenn das Gutachten fehlerhaft ist. Die Fehler des Sachverständigen sind dem Geschädigten nicht zurechenbar.

Amtsgericht Frankfurt (Az.: 31 C 1884/16 (17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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