Dienstag, 09.10.2018
Arbeitgeber darf Arbeitnehmer durch Angebot einer Streikbruchprämie von Streikbeteiligung abhalten
Streikbruchprämie stellt zulässiges Kampfmittel des Arbeitgebers dar. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein bestreikter Arbeitgeber grundsätzlich berechtigt ist, zum Streik auf-gerufene Arbeitnehmer durch Zusage einer Prämie (Streikbruchprämie) von einer Streikbeteiligung abzuhalten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.08.2018 -1 AZR 287/17-
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg