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Montag, 25.02.2019

Mitwirkungspflicht bei Kündigung des Mietverhältnisses

Das Amtsgericht Waiblingen hat entschieden, dass bei Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft beide Lebensgefährten bei der Auflösung des gemeinsamen Mietverhältnisses mitwirken müssen. Jeder Lebensgefährte ist zur Kündigung des Mietverhältnisses verpflichtet.

Amtsgericht Waiblingen (Az.: 7 C 1040/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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