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Montag, 26.11.2018

Überzahlung eines Betriebsratsvorsitzenden

Stuft der Arbeitgeber den Betriebsratsvorsitzenden während der Freistellung für die Betriebsratsarbeit um mehrere Tarifgruppen hoch, so kann die bereits gezahlte höhere Vergütung nicht wegen Verstoß gegen das Verbot der Begünstigung zurückgefordert werden, wenn der Arbeitgeber im Nachgang feststellt, dass die Hochstufung ungerechtfertigt gewesen ist. Das geht aus einem Beschluss (6 BV 40/18) und einem Urteil (1 Ca 1124/18) des ArbG Essen jeweils vom 4.10.2018 hervor.

Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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