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Montag, 27.08.2018

Wer muss brüchige Silikonfugen im Badezimmer erneuern?

Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat in einem Fall im Jahr 2017 entschieden, dass die Silikonfugen in einer Dusche vom Vermieter im Rahmen der Instandsetzungspflicht regelmäßig kontrolliert und erneuert werden müssen. Die Kleinstreparaturklausel im Mietvertrag greife zudem nicht, da sich die Klausel zum Beispiel auf Installationsgeräte für Wasser bezieht. Da Silikonfugen zudem als Wartungsfugen bezeichnet werden, sind diese regelmäßig zu erneuern und können nicht nur durch regelmäßiges reinigen nach dem Duschvorgang instandgehalten werden.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 29.08.2017, Az. 5 C 93/16
Quelle: www.refrago.de
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