Montag, 10.12.2018
Zeiterfassung: Kein Drei-Minuten-Takt für Taxifahrer
Ein Taxiunternehmer kann von seinen Fahrern nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 30.8.2018 (26 Sa 1151/17) entschieden.
LAG Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 30.8.2018 (26 Sa 1151/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg