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Montag, 10.12.2018

Ausschlussfrist kann wegen MiLoG unwirksam sein

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklausel, die ohne jede Einschränkung alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (also auch den Mindestlohn) erfasst, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Sie ist jedenfalls dann insgesamt unwirksam, wenn der Arbeitsvertrag nach dem 31.12.2014 geschlossen wurde.

BAG, Urt. v. 18.9.2018 – 9 AZR 162/18
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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