Montag, 01.10.2018
Hinweis auf Kostenpflichtigkeit der Dienstleistung eines Online-Branchenbuchs
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass eine Betreiberin eines Online-Branchenbuchs kein Recht auf Geld hat, wenn sie in ihrem Vertragsformular nicht hinreichend auf die Kostenpflichtigkeit ihrer Dienstleistung hinweist.
Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 32 C 2278/17 (90))
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma