Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Montag, 06.05.2019

Bildungsurlaub für Yogakurs

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Yogakurs unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsurlaub rechtfertigen kann. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, dass es ausreicht, dass eine Veranstaltung entweder der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung dient. Dabei ist der Begriff der beruflichen Weiterbildung weit zu verstehen. Es soll unter anderem die Anpassungsfähigkeit und Selbstbehauptung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern unter den Bedingungen des fortwährenden und sich beschleunigenden technischen und sozialen Wandels gefördert werden. Darunter kann auch ein Yogakurs fallen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, 10-Sa-2076/18, Pressemitteilung vom 16.04.2019
Quelle: LEXInform
me
« zurück