Montag, 20.05.2019
Arbeitszeit systematisch erfassen
Der EuGH verpflichtet die Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung ihrer Beschäftigten. Dies gelte in allen EU-Staaten und solle von diesen durchgesetzt werden. Nur so könne die tatsächliche Arbeitszeit zuverlässig erfasst und die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte gewährleistet werden.
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18
Quelle: www.dejure.org
st