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Montag, 20.05.2019

Arbeitszeit systematisch erfassen

Der EuGH verpflichtet die Arbeitgeber zur systematischen Arbeitszeiterfassung ihrer Beschäftigten. Dies gelte in allen EU-Staaten und solle von diesen durchgesetzt werden. Nur so könne die tatsächliche Arbeitszeit zuverlässig erfasst und die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte gewährleistet werden.

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 14.05.2019, Az. C-55/18
Quelle: www.dejure.org
st
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