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Mittwoch, 14.11.2018

Kein Unfallversicherungsschutz für Wege vom Kindergarten zum Heimarbeitsplatz

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Eltern gesetzlich unfallversichert sind, wenn sie ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen. Haben die Eltern jedoch einen Heimarbeitsplatz, ist der Weg vom und zum Kindergarten dann privat. Somit würde bei einem Unfall kein Arbeits- oder Wegeunfall vorliegen.

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 U 26/16)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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