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Sonntag, 03.03.2019

Vollkaskoversicherung muss für Schäden durch allein losfahrendes Automatikfahrzeug aufkommen

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass eine Vollkasko­versicherung für Schäden durch ein allein losfahrendes Automatikfahrzeug zahlen muss. Zur Begründung für das Oberlandesgericht aus, dass es für eine Einstandspflicht der Versicherung ausreicht, wenn es feststeht, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einen Unfall beruhen können. Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 11.02.2019 – 11 U 74/17 –

Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 11.02.2019 – 11 U 74/17 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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