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Mittwoch, 10.04.2019

Keine Warnpflicht vor Gefahren beim Tauchen

Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass ein Betreiber eines öffentlichen Schwimmbades nicht verpflichtet ist, vor Gefahren zu warnen, die beim Schwimmen oder Tauchen ohne ausreichende Sicht auftreten können.

Landgericht Coburg (Az.: 11 C 1432/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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