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Dienstag, 24.01.2023

Waschstraße

Das Landgericht Stendal hat entschieden, dass grundsätzlich keine Verpflichtung besteht, den Heckscheibenwischer vor der Einfahrt in eine Waschstraße in eine waagerechte Position zu bringen. Es besteht grundsätzlich keine Haftung für das Abreißen des Scheibenwischers in der Waschstraße.

Landgericht Stendal (Az.: 22 S 6/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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