Freitag, 20.01.2023
Instandsetzung des Teppichbodens
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass wenn ein Wohnungsmieter die Instandsetzung des Teppichbodens beansprucht muss er beweisen, dass der Teppich mitvermietet wurde. Dies kann durch den Mietvertrag oder das Übergabeprotokoll erfolgen.
Landgericht Berlin (Az.: 65 S 211/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma