Montag, 09.01.2023
Klimaanlage in Mietwohnung
Das Amtsgericht Berlin-Wedding hat entschieden, dass wenn sich in einer Mietwohnung eine Klimaanlage befindet, diese grundsätzlich als Zubehör als mitvermietet anzusehen ist. Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht für den Mieter ein Anspruch auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands.
Amtsgericht Berlin-Wedding (Az.: 13 C 29/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma