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Montag, 09.01.2023

Klimaanlage in Mietwohnung

Das Amtsgericht Berlin-Wedding hat entschieden, dass wenn sich in einer Mietwohnung eine Klimaanlage befindet, diese grundsätzlich als Zubehör als mitvermietet anzusehen ist. Gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht für den Mieter ein Anspruch auf Herstellung eines funktionsfähigen Zustands.

Amtsgericht Berlin-Wedding (Az.: 13 C 29/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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