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Dienstag, 06.12.2022

Rechtsabbieger

Das Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel hat entschieden, dass wenn ein Rechtsabbieger in eine zweispurige Straße einbiegen möchte, er auswählen darf, ob er in die rechte oder linke Fahrspur einfahren will. Ein Linksabbieger muss das Vorfahrtsrecht des Rechtsabbiegers beachten.

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel (Az.: 31 C 290/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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