Mittwoch, 06.04.2022
Betreiber einer Waschanlage muss nicht immer für Schäden am Auto zahlen
Einen Fahrzeugschaden, der beim Betrieb einer Waschanlage entstanden ist, muss der Anlagenbetreiber normalerweise ersetzen. War die Beschädigung für ihn trotz größtmöglicher, "pflichtgemäßer" Sorgfalt nicht zu vermeiden, so haftet er ausnahmsweise nicht. Der Anlagenbetreiber muss allerdings nachweisen, dass der Fehler nicht auf seinen Organisations- und Verantwortungsbereich zurückzuführen ist. Dann bleibt der Fahrzeughalter auf seinem Schaden sitzen. Dies hat das Landgerichts Frankenthal (Pfalz) entschieden.
Landgericht Frankenthal, Urteil vom 27.10.2021 – 4 O 50/21 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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