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Dienstag, 01.03.2022

Besteuerung von Sportwetten mit Verfassungs- und Europarecht vereinbar

Der Bundesfinanzhof hat die seit 2012 geltende Besteuerung von Sportwetten als mit dem Grundgesetz und mit dem Europarecht vereinbar eingestuft. Die für die Besteuerung einschlägige Regelung in § 17 Abs. 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes ist formell ordnungsgemäß zustande gekommen. Das Rennwett- und Lotteriegesetz zieht inländische und vor dem Hintergrund der EU-Amtshilfe auch ausländische Anbieter von Sportwetten zur Besteuerung in Höhe von 5 % der Wetteinsätze heran. Das Gesamtaufkommen aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz lag im Jahr 2020 bei mehr als 1,9 Milliarden Euro.

Bundesfinanzhof, IX-R-20/18, IX-R-21/18, Pressemitteilung Nr. 37/2021 vom 21.10.2021
Quelle: LEXInform
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