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Mittwoch, 23.02.2022

Defekter Spülkasten

Das Landegericht Hanau hat entschieden, dass wenn es aufgrund eines defekten Spülkastens zu einem Wasserverlust kommt, der Wohnungsmieter die daraus entstehenden Betriebskosten grundsätzlich zahlen muss. Es kann vom Mieter erwartet werden, dass er den erhöhten Wasserverbrauch bemerkt und tätig wird.

Landegericht Hanau (Az.: 2 S 123/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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