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Mittwoch, 23.02.2022

Mülltonnen auf Radweg

Das Landgericht Frankenthal hat entschieden, dass wenn ein Fahrradfahrer aufgrund von geleerten Mülltonnen auf dem Radweg zu Fall kommt, er keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Abfallentsorgungsfirma hat. Der Radfahrer muss den geleerten Mülltonen vorsichtig und mit ausreichendem Abstand ausweichen.

Landgericht Frankenthal (Az.: 4 O 25/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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