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Montag, 18.10.2021

Arbeitsunfall

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer unmittelbar nach Verlassen des Pkw zurückkehrt um zu prüfen, ob das Auto verschlossen ist und dabei stürzt, dies einen Arbeitsunfall im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII darstellt. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz besteht auch bei einer geringfügigen Unterbrechung des Arbeitsweges.

Bayerische Landessozialgericht (Az.: L 3 U 54/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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