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Freitag, 08.10.2021

Fahrtkosten zur Betreuung von Enkelkindern keine außergewöhnlichen Belastungen

Fahrtkosten der Großeltern zur Betreuung von Enkelkindern sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Die Aufwendungen für Besuche zwischen nahen Angehörigen sind regelmäßig nicht als außergewöhnlich, sondern typisierend als durch allgemeine Freibeträge und etwaige andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten anzusehen. Das gilt nach der Rechtsprechung des BFH auch dann, wenn der besuchte Angehörige erkrankt oder pflegebedürftig ist und Fahrten in kürzeren zeitlichen Abständen oder über größere Entfernungen durchgeführt werden. Denn es ist üblich und nicht im vorgenannten Sinne außergewöhnlich, wenn ein erkrankter oder pflegebedürftiger Angehöriger häufiger und auch über größere Entfernungen besucht wird als ein gesunder.

Finanzgericht Münster, 9-K-1651/18-E, Urteil vom 01.03.2021
Quelle: LEXInform
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