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Montag, 29.04.2019

Werbung mit versteckter Kostenpflicht

Das Amtsgericht Landstuhl hat entschieden, dass wenn eine Website mit der „kostenlosen Selbstauskunft“ wirbt, diese dann auch gemeint sein muss. Würde das Angebot dagegen versteckte Kosten enthalten, so könnte der Verbraucher den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Amtsgericht Landstuhl (Az.: 2 C 427/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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