Donnerstag, 19.09.2019
Tankstelle haftet nicht
Wer an der Tankstelle den für die Scheibe vorgesehenen Schwammwischer zum Wischen der Motorhaube benutzt, kann für eventuell entstandene Kratzer im Lack nicht die Tankstelle zur Haftung heranziehen. Die unsachgemäße Nutzung würde die Tankstelle auch im Falle eines defekten Wischers von der Haftung befreien.
Landgericht Coburg, - Az. 33 S 70/18 –
Quelle: Finanztest 08/2019
st