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Montag, 26.08.2019

Sonn- und Feiertagszuschläge zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs geeignet

Sonn- und Feiertagszuschläge sind geeignet um den Mindestlohnanspruch zu erfüllen. Daher steht einem Arbeitnehmer neben dem Anspruch auf Mindestlohn nicht zusätzlich der Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge zu. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2018 - 5 AZR 69/17 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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