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Montag, 20.05.2019

Aufwendungen für ein Sky-Bundesliga-Abo können Werbungskosten sein

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sein können, wenn das Abonnement tatsächlich beruflich verwendet wird. Grundsätzlich sind Werbungskosten Aufwendungen, welche zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen. Hinzukommen muss, dass zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen Ein-nahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht. Dieser liegt vor, wenn die Aufwendungen mit der Erzielung von Einkünften objektiv zusammenhängen und subjektiv dazu bestimmt sind, Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit zu erzielen. Eine nur geringfügige private Mitbenutzung ist unschädlich. Allerdings muss bei einer gemischten Nutzung eine Aufteilung in einen beruflichen Teil und einen privaten Teil erfolgen.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.01.2019, VI R 24/16
Quelle: LEXInform
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