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Montag, 11.02.2019

Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers

Elterngeldgesetzt sieht nicht nur erstmalige Inanspruchnahme von Elternzeit als zustimmungsfrei vor. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die Elternzeit während der ersten beiden Lebensjahre nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig ist.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.09.2018 - 21 Sa 390/18 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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