Dienstag, 12.03.2019
Arbeitgeber muss rechtzeitig auf Verfall von Resturlaub hinweisen
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer konkret über seinen Urlaubsanspruch, sowie die Verfallsfristen aufklären muss. Der Arbeitnehmer muss auf diesen Urlaubsanspruch aus freien Stücken verzichten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2019 - 9 AZR 541/15 -
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sl