Steuer-News

Aktuelles

« zurück
Dienstag, 30.07.2019

Kosten für Einrichtungsgegenstände einer doppelten Haushaltsführung voll abziehbar

Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung kann der Steuerpflichtige die Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen. Gedeckelt ist hierbei die Nutzung der Unterkunft auf 1.000 € im Monat. Alles was nicht unter die Nutzung der Unterkunft fällt ist somit unabhängig vom Höchstbetrag voll ansetzbar. Der BFH entschied nun das die Kosten der Einrichtung (Abschreibungen, GWG- Regelung) nicht unter diese Grenze fallen und somit immer im vollen Umfang abzugsfähig sind.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 04.04.2019 - VI R 18/17 -
Quelle: https://www.kostenlose-urteile.de
sl
« zurück