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Freitag, 26.07.2019

Zu enger Stellplatz kann Mangel darstellen

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat entschieden, dass ein zu enger Tiefgaragenstell-platz einen Mangel darstellen kann. Wenden auf engem Raum oder langes Rückwärtsfahren zum Einparken wären nicht zumutbar.

Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 8 U 62/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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