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Montag, 15.04.2019

BGH: Selbständiger kann im Rahmen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung grundsätzlich auf angestellte Tätigkeit verwiesen werden

Keine Verweisung bei spürbarem sozialem Abstieg mit neuer Tätigkeit. Ein Selbständiger, der seine bisherige Tätigkeit aufgrund eines Unfalls nicht mehr ausüben kann, kann grundsätzlich auf eine angestellte Tätigkeit verwiesen werden. Ein Anspruch aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung besteht dann nicht. Ob eine Verweisung zulässig ist, richtet sich danach, ob mit der neuen Tätigkeit ein sozialer Abstieg verbunden ist.

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.11.2016 - IV ZR 502/15 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
sg
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