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Montag, 06.01.2020

Anspruch auf Erneuerung des Teppichbodens

Das Landgericht Berlin (Az.: 64 S 184/17) hat entschieden, dass ein Wohnungsmieter Anspruch auf Erneuerung des Teppichbodens hat, wenn der Teppich bereits 10 Jahre alt ist. Verlangt der Mieter die Erstattung der Kosten eines eigenmächtigen Teppichaustauschs, so ist kein Abzug „neu für alt“ vorzunehmen.

Landgericht Berlin (Az.: 64 S 184/17)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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