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Dienstag, 03.09.2019

Kein Reisemangel bei vorbei laufenden Mitreisenden am Kabinenfenster

Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass vorbei laufende Mitreisende am Kabinenfenster eines Kreuzfahrtschiffes keinen Reisemangel darstellen. Eine Minderung des Reisepreises in Höhe von 5 % ist jedoch gerechtfertigt, wenn eine mangelhafte Anordnung der Betten in der Kabine besteht.

Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-24 S 216/18)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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