Freitag, 05.06.2020
Keine Übernahme der Sanierungskosten für ein Segelboot
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass vom Jobcenter die Instandshaltungs- und Reparaturkosten nur für selbstbewohntes Wohneigentum übernommen werden können. Andere Unterkünfte wie Boote gehören nicht dazu.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 15 AS 96/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma