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Montag, 11.05.2020

Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls sind als Werbungskosten abziehbar

Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Laut Urteil des Bundesfinanzhofs werden solche Krankheitskosten nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst. Durch die Entfernungspauschale sind grundsätzlich sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte veranlasst sind. Dazu zählen auch Unfallkosten, soweit es sich um echte Wegekosten, wie z.B. Reparaturaufwendungen handelt.

Bundesfinanzhof, VI-R-8/18, Pressemitteilung vom 26.03.2020
Quelle: LEXInform
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