Montag, 20.03.2023
Anschluss an Zentralheizung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anschluss an die Zentralheizung keinen Ersatz für die Reparatur der Gasetagenheizung darstellt. Die mietvertragliche Sollbeschaffenheit darf nicht durch Modernisierungsarbeiten geändert werden.
Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 194/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma