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Montag, 20.03.2023

Reise-Umbuchung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass wenn ein Reiseveranstalter aufgrund einer Virus-Pandemie die Umbuchung einer Reise anbietet, so liegt darin keine Irreführung des Verbrauchers im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 7 UWG über die Möglichkeit der Reisestornierung.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 u 191/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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