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Mittwoch, 08.03.2023

Rattenbefall auf Grundstück

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass wenn das Gesundheitsamt einen Rattenbefall auf einem Grundstück feststellt, so ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, den Schädlingsbefall durch eine Fachkraft bekämpfen zu lassen.

Verwaltungsgericht Berlin (Az.: VG 14 L 1235/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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