Montag, 06.02.2023
Ferienwohnung an Straßenkreuzung
Das Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel hat entschieden, dass ein Reisemangel vorliegt, wenn aus einem Internet-Angebot nicht deutlich hervorgeht, dass die beworbene Ferienwohnung unmittelbar an einer stark befahrenen Straßenkreuzung liegt. Es besteht ein Anspruch auf Reisepreisminderung.
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel (Az.: 31 C 233/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma