Montag, 06.02.2023
Unterschlagung eines Mietgegenstands durch Untermieter
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass wenn ein Untermieter einen Mietgegenstand unterschlägt, der Mieter auf Zahlung von Schadensersatz haftet. Es ist dem Vermieter kein Mitverschulden anzulasten, wenn er die Versicherung des hochwertigen Mietgegenstands unterlässt.
Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: I-24 U 5/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma