Dienstag, 31.01.2023
Gebäudeversicherung: Wohnungseigentümer müssen sich Versicherungsselbstbehalt im Schadensfall teilen
Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers eingetreten ist, ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung - von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2022 – V ZR 69/21 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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