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Dienstag, 31.01.2023

Halter eines an Unfallflucht beteiligten Fahrzeugs muss als Beschuldigter belehrt werden

Der Halter eines an einer Unfallflucht beteiligten Fahrzeugs muss vor seiner polizeilichen Befragung zur Fahrereigenschaft als Beschuldigter gemäß § 136 Abs. 1 StPO belehrt werden. Wird die Belehrung unter-lassen, sind sämtliche Angaben unverwertbar. Dies hat das Landgericht Nürnberg-Fürth entschieden. Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28.06.2022 – 5 Qs 40/22 –

Landgericht Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 28.06.2022 – 5 Qs 40/22 –
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
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