Mittwoch, 18.05.2022
Ablegen des Mobiltelefons auf Oberschenkel während Autofahrt
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass wenn ein Autofahrer sein Mobiltelefon auf seinen Oberschenkel ablegt, dies ein „Halten“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO darstellt und somit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Bayerische Oberste Landesgericht (Az.: 201 ObOWi 1507/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma