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Mittwoch, 18.05.2022

Ablegen des Mobiltelefons auf Oberschenkel während Autofahrt

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass wenn ein Autofahrer sein Mobiltelefon auf seinen Oberschenkel ablegt, dies ein „Halten“ im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO darstellt und somit eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Bayerische Oberste Landesgericht (Az.: 201 ObOWi 1507/21)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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