Dienstag, 19.04.2022
Sicherheitskontrolle am Flughafen
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass wenn ein Fluggast aufgrund überlanger Wartezeit an der Sicherheitskontrolle seinen Flug verpasst, er Entschädigung für entstandene Kosten des Ersatzfluges verlangen kann. Er muss sich jedoch rechtzeitig beim Check-In eingefunden und von dort ohne erhebliche Verzögerungen die Sicherheitskontrolle aufgesucht haben.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 1 U 220/20)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma