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Sonntag, 10.04.2022

Rückschaupflicht beim Linksabbiegen

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass wenn ein Verkehrsteilnehmer beim Linksabbiegen in schwerwiegender Weise gegen seine Rückschaupflicht gemäß § 9 Abs. 1 StVO verstößt und es allein deshalb zu einem Unfall kommt, haftet er für die Unfallfolgen. Die Betriebsgefahr des verunfallten Fahrzeugs tritt hinter dem Verschulden des Unfallverursachers vollständig zurück.

Oberlandesgericht München (Az.: 10 U 1012/19)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma
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